Die deutsche Gebärdensprache wird in Luxemburg als offizielle Sprache anerkannt. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie z.B. Informationen in der Gebärdensprache anfragen und erhalten können und dass Kinder und Jugendliche das Recht zugestanden bekommen, die Grundschule und die Sekundarstufe in der Gebärdensprache zu durchlaufen.